Obergrenze für die Befreiung von Rezeptgebühren
Derzeit zahlt man für jedes Krankenkassen-Medikament in der Apotheke eine Rezeptgebühr von EUR 6,50. Eine Befreiung gibt es bisher nur für Personen mit geringem Einkommen (unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz), die entweder eine Ausgleichszulage beziehen oder aufgrund eines Antrags wegen eines Einkommens unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz befreit werden.