Sozialrechtliches vor der Transplantation

Es gibt einige sozialrechtliche Dinge, über die man vor der Transplantation informieren sollte. Vom Pflegegeld über den Behindertenpass etc...

Beziehen Sie Pflegegeld?

Unabhängig vom Einkommen; Beim 1. Ansuchen je nach Bundesland oft grundsätzliche Ablehnung oder Einstufung zunächst grundsätzlich nur in Stufe 1. Unbedingt Berufung einlegen, ist kostenlos. Wenn der Weg zum Amtsarzt große Geh-Schwierigkeiten bereitet, anrufen und fragen, ob Hausbesuch möglich ist oder die Übermittlung der Befunde reicht – mit Hinweis auf Evaluierung bzw. Warteliste zur Transplantation!

Haben Sie schon einen „Behindertenpass?“

(Wir sind zwar „nur“ chronisch krank, aber der Ausweis gilt auch für solche Menschen.) Antrag mit Passbild stellen! Bei Vorladung zum Amtsarzt → siehe oben. Der Behindertenpass ist der „Schlüssel“ für weitere krankheitsbedingte Vergünstigungen, KFZ betreffend oder aber öffentl. Verlehrsmittel, Befreiung GIS-Gebühren und Telefonzuschuss, Steuerermäßigungen…

Hat der Patient ein KFZ das auf ihn zugelassen ist?

(Erst Behindertenausweis) Damit ist ggf. Ansuchen um Parkausweis (bei der Bezirksverwaltungsbehörde), Parkpickerl (beim Magistrat der Stadt Wien), Gratisvignette (beim Bundessozialamt), Befreiung der motorbezogenen Versicherungssteuer (bei der Versicherung), Ermäßigung bei ARBÖ und ÖAMTC möglich, ggf. Rückvergütung der NOVA beim Naukauf eines KFZ;

Besteht noch ein Arbeits- oder Krankenstandsverhältnis?

Überlegen, ob „Begünstigter Behinderter“ beantragt werden kann und soll – anonyme und unverbindliche Beratung über Vor- und Nachteile beim Bundessozialamt!
…oder beziehen Sie eine BU-Pension? (befristet, wird verlängert zumindest bis zum Fristende nach der Transplantation).

Pflegende Angehörige haben auch Rechte!

(bitte beim Bundessozialamt erkundigen).

Steuerrückvergütungen bringen Geld!

Alle Ausgaben für Medikamentenkosten – auch Rezeptgebühren, Ausgaben für verordnete Diäten (Sammelbeleg über das Kalenderjahr in der Apotheke erhältlich) Heilbehandlungen und Heilbehelfe (z.B. Massagen, Inhalationsgeräte), Taxirechnungen, (so keine KFZ-Vergünstigungen in Anspruch genommen werden), Pflegeausgaben… bringen Geld zurück. Einreichung bis 2 Jahre rückwirkend möglich!

Freizeitfahrtendienst

Kann beantragt werden für „amtlich beglaubigte“ Gehbehinderte: Wien – und tlw. auch andere Städte bzw. Bundesländer.

Transplantierte haben – je nach Gesundheit – auf manche/alle Maßnahmen Anspruch!

Genaue Informationen, Antragsformulare, Adressen und Telefonnummer finden Sie unter:

www.bundessozialamt.at, www.help.gv.at, www.sozialversicherung.at

Möchten Sie Kontakt mit Transplantierten? Rufen Sie uns einfach an! Unsere Kontaktpersonen in den Bundesländern << HIER >>

 

Kontakt

Österreichischer Verband der
Herz- und Lungentransplantierten

Obere Augartenstraße 26-28/II/1.09
1020 Wien

Telefon: +43 (0)1 5328769
E-Mail:

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