Aus aktuellem Anlass hat der Verband den Diözesanbischof von Linz, Dr. Ludwig Schwarz, um eine Stellungnahme zum Hirntodkonzept, das der postmortalen Organentnahme zugrunde liegt, gebeten.
Der von Bischof Schwarz konsultierte Diözesanbischof von St. Pölten, Dr. Klaus Küng, hat daraufhin in seiner Stellungnahme folgendes ausgeführt:
„.... wird unter intensivmedizinischen Voraussetzungen neben dem traditionellen Kriterium des endgültigen Aussetzens der Herz- und Kreislauftätigkeit auf das Kriterium des „Hirntodes“ zurückgegriffen. Die Katholische Kirche hat sich in verschiedenen Dokumenten für die Gültigkeit dieses Kriteriums ausgesprochen. ...... Daher kann der für die Feststellung des Todes verantwortliche Arzt dieses Kriterium in jedem Einzelfall als Grundlage benutzen, um jenen Gewissheitsgrad in der ethischen Beurteilung zu erlangen, den die Morallehre als „moralische Gewissheit“ bezeichnet. Diese moralische Gewissheit gilt als notwendige und ausreichende Grundlage für eine aus ethischer Sicht korrekte Handlungsweise.......“
Der gesamte Schriftverkehr ist untenstehend angeführt.
Wir bedanken uns bei den Bischöfen v.a. im Interesse der schwer kranken Patienten auf den Wartelisten sehr herzlich für die Klarstellung und die Zustimmung zur Veröffentlichung des Briefwechsels.