Ein „Österreich-Bild am Sonntag“ aus dem ORF Landesstudio Niederösterreich



Ausstrahlungstermin:    Sonntag, 12. April 2015  um  18:25 Uhr   in ORF 2  

Ein „Österreich-Bild am Sonntag“ aus dem ORF Landesstudio Niederösterreich (Gestaltung: Manuela Matl, Kamera: Helmut Muttenthaler und Andreas Kotzmann) zeigt die rechtliche Situation für Organspenden. Vor allem aber steht auch die soziale und menschliche Komponente im Blickpunkt, die psychische Belastung von Betroffenen, Angehörigen und Betreuern.

Eintausend Schwerkranke warten in Österreich derzeit auf eine Organspende, die ihr Leben retten bzw. die Lebensqualität nachhaltig verbessern kann. Neben Lebend-Organspendern waren es im Jahr 2013 insgesamt 187 Verstorbene, denen nach umfassenden Untersuchungen Herz, Leber, Lunge, Niere oder Bauchspeicheldrüse entnommen wurde – jeder von ihnen hat so durchschnittlich drei Menschen entscheidend geholfen.

Die Präsentation des ORF - Beitrages fand am Mittwoch den 25. März 2015 in der NÖ Landeskliniken-Holding in St.Pölten statt.

Die Vertreter des Verbandes HLuTX, Maria Balogh & zahlreiche Mitglieder aus NÖ, Erika Hofbauer , Alexander Salzmann und Jochen Standop aus Salzburg, waren sich einig:
"Ein beeindruckender und sehenswerter Film, der neben den rechtlichen Grundlagen alle Perspektiven der Organspende und Transplantation behandelt. Man kann dem Team des ORF-NÖ dazu nur gratulieren. Der Film hat uns als Transplantierte emotional sehr berührt und an die eigene persönliche Situation erinnert."


Chronisch Kranke, bereits Transplantierte sowie Angehörige von Organspendern aus Niederösterreich und anderen Bundesländern erzählen über ihre Erlebnisse, Gedanken und Gefühle. Aber auch Ärzte, Krankenschwestern, Psychologinnen, Philosophen und Geistliche kommen zu Wort.

In Österreich gilt – wie in der Mehrheit der anderen europäischen Länder auch – die Widerspruchsregelung: Jeder, der nicht im so genannten Widerspruchsregister eingetragen ist oder auf eine andere Art seinen Widerspruch geäußert hat (z.B. Patientenverfügung), kann nach seinem Ableben als Organspender herangezogen werden. Allerdings passiert das in Österreich nicht gegen den Wunsch der Angehörigen. Im Vordergrund steht aber immer die Meinung und der Wille des / der Verstorbenen.
Voraussetzung ist jedenfalls zunächst die Diagnose des Hirntodes, die von zwei unabhängigen Ärzten durchgeführt wird. Wird das Gehirn nicht mehr durchblutet und besteht keine Sauerstoffversorgung mehr, sterben die Gehirnzellen irreversibel ab; klinisch-neurologische Untersuchungen, EEGs und Computertomografien sorgen für medizinische Klarheit, ob eine Organspende möglich ist. Danach folgen – auch für das medizinische Personal – oft sehr belastende Gespräche mit den Angehörigen.

 


In derart aufwühlenden Situationen finden viele Ärzte, Angehörige und Organempfänger Trost im Glauben, wie auch ein Dankgottesdienst in Stift Seitenstetten im Mostviertel zeigt. Gerade Transplantierte spüren vielfach eine tiefe Verbindung zum Spender – zu einer Person, deren Identität sie allerdings nie kennenlernen werden.

 

Quelle:           Pressetext des ORF Landesstudio NÖ vom 9. März 2015


Maria Balogh

 

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