Mit 1.1.2011 änderten sich wieder eine Reihe von Beträgen in der Sozialversicherung. Von der Geringfügigkeitsgrenze bis zum Kinderbetreuungsgeld - ein Überblick über die neuen Grenzen und Beträge.
Geringfügigkeitsgrenze:
bei Beschäftigung von mindestens einem Monat € 374,00
bei Beschäftigung kürzer als einem Monat € 28,72 pro Tag
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage (brutto):
ASVG: € 4.200,00
BSVG, GSVG: € 4.900,00
Eigenleistungen:
Rezeptgebühr: € 5,10 pro Rezept
- Ausgleichszulagenbezieher sind automatisch von der Rezeptgebühr befreit.
- Deckelung der Rezeptgebühren: Wer im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat, ist automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit.
Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe: min € 27,40
bei Sehbehelfen min. € 84,00
Verpflegungskosten bei Spitalsaufenthalt (unterschiedlich in den Bundesländern, max. 28 Tage)
in Wien € 10,91 pro Tag
Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei
geringfügiger Beschäftigung: € 52,78
Richtsätze für Ausgleichszulagen:
Alters- und Invaliditätspensionen:
Alleinstehende: € 793,40
Ehepaare: € 1.189,56
Erhöhung für jedes Kind: € 122,41
Witwen- und Witwerpensionen: € 783,99
Gebührenbefreiung bei überdurchschnittlichen Ausgaben für chronisch Kranke: (Telefongrundgebühr, Fernseh- und Radiogebühr): Das monatliche Haushalts-Nettoeinkommen darf nach Abzug des Mietzinses folgende Beträge nicht übersteigen :
bei Alleinstehenden € 912,41
bei 2-Personen-Haushalt € 1.367,99
pro mitversichertes Kind € 122,41
Pflegegeld:
Stufe 1 (NEU: mehr als 60 Stunden Pflegebedarf): € 154,20
Stufe 2 (NEU: mehr als 85 Stunden Pflegebedarf): € 284,30
Stufe 3 (mehr als 120 Stunden Pflegebedarf): € 442,90
Stufe 4 (mehr als 160 Stunden Pflegebedarf): € 664,30
Stufe 5 (mehr als 180 Stunden Pflegebedarf): € 902,30
Stufe 6 (mehr als 180 Stunden plus zusätzliche Betreuungsmaßnahmen):
erhöht auf € 1.260,00
Stufe 7 (mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichtete Bewegung der vier Extremitäten möglich ist): € 1.655,80